Die reformierte Baselbieter Kirche wird durch dasVolk getragen und hält Angebote und Dienstleistungen für die Bevölkerung bereit. Wohl findet das kirchliche Leben in der Gemeinde statt. Doch es gibt Aufgaben, die eine einzelne Kirchgemeinde selbständig kaum bewältigen kann. An ihre Stelle tritt die Kantonalkirche. Sie überträgt diese Aufgaben ihren Fachstellen, Spezialpfarrämtern und Dienststellen.
Für einzelne Bereiche ist sie allein zuständig. Bestimmte Aufgaben werden in ökumenischer Zusammenarbeit mit den Landeskirchen im Baselbiet bzw. in beiden Basel erfüllt.
Die nachfolgenden Seiten vermitteln einen Ueberblick über das Dienstleistungsangebot und die Arbeitsweise der Fachstellen und Spezialpfarrämter.
Das Kirchensekretariat, die Finanzabteilung und die Fachstelle Kommunikation sind Dienststellen bzw. Stabsorgane der Kantonkirche. Sie unterstützen und vernetzen die Kirchgemeinde in ihrer Arbeit an der Basis.
Der Kirchenrat ist die vorgesetzte Behörde aller Fachstellen, Spezialpfarrämter und Dienststellen. Er versichert den sorgfältigen Umgang mit den ihm anvertrauten Mitteln zum Wohle der Kirchgemeinden und der ganzen Bevölkerung.